Aufgrund des neuen COVID-Maßnahmenverordnung gelten bei uns im Jugendzentrum nun folgende Regeln:
–> NUR PÄDAGOGISCHE UND AUFKLÄRENDE GESPRÄCHE MIT JUGENDLICHEN ERLAUBT
–> Bei Eintritt ins JUZ – Vor- und Nachname sowie Telefonnummer eintragen
–> Max. Besucheranzahl von 15 Personen (10m2 Regel) inkl. BetreuerInnen
–> Maskenpflicht im Juz
–> Regelmäßiges Händewaschen und Händedesinfizieren
–> Mindestabestand von 1m
–> Den Barbereich bitte nicht betreten!
Bitte haltet Euch an diese Einschränkung damit ein aufrechter JUZ Betrieb auch gewährleistet werden kann!
Danke für Euer Verständnis!