Aufgrund des neuen COVID-Maßnahmenverordnung gelten bei uns im Jugendzentrum nun folgende Regeln:

–> NUR PÄDAGOGISCHE UND AUFKLÄRENDE GESPRÄCHE MIT JUGENDLICHEN ERLAUBT

–> Bei Eintritt ins JUZ – Vor- und Nachname sowie Telefonnummer eintragen

–> Max. Besucheranzahl von 15 Personen (10m2 Regel) inkl. BetreuerInnen

–> Maskenpflicht im Juz

–> Regelmäßiges Händewaschen und Händedesinfizieren

–> Mindestabestand von 1m

–> Den Barbereich bitte nicht betreten!

Bitte haltet Euch an diese Einschränkung damit ein aufrechter JUZ Betrieb auch gewährleistet werden kann!

Danke für Euer Verständnis!