Ab sofort ist das Jugendzentrum zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Euch zugänglich, jedoch sind gemäß der 4. Novelle zur 4. COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung in der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit folgende Änderungen zu beachten:
Indoor:
–> Kleingruppenregelung max. 10 Jugendliche
–> Alter max. 17 Jahre
–> Mund- / Nasenschutz oder ab 14 Jahren FFP2 Masken
–> Registrierungspflicht (Name, Telefonnummer und Eintrittszeit)
Testpflicht*
ausschließlich ärztliche Antigen-Tests (48h) oder PCR-Tests 72h
*) von der Testung ausgenommen:
Gespräche, Beratungs- und Informationsarbeit im Einzelsetting jedoch max. 20m2 / Besuchenden
Outdoor:
–> Kleingruppenregelung max. 10 Jugendliche
–> Mindestabstand 2 m
–> Registrierungspflicht (Name, Telefonnummer und Eintrittszeit)
Solltet ihr noch Fragen haben, meldet Euch einfach bei uns oder kommt direkt im JUZ vorbei.
s’JUZ Team