Ab sofort ist das Jugendzentrum zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Euch zugänglich, jedoch sind gemäß der 4. Novelle zur 4. COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung in der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit folgende Änderungen zu beachten:

 

Indoor:

–>      Kleingruppenregelung max. 10 Jugendliche

–>      Alter max. 17 Jahre

–>      Mund- / Nasenschutz oder ab 14 Jahren FFP2 Masken

–>      Registrierungspflicht (Name, Telefonnummer und Eintrittszeit)

           Testpflicht*
            ausschließlich ärztliche Antigen-Tests (48h) oder PCR-Tests 72h

            *) von der Testung ausgenommen:
Gespräche, Beratungs- und Informationsarbeit im Einzelsetting jedoch max. 20m2 / Besuchenden

 

Outdoor:

–>      Kleingruppenregelung max. 10 Jugendliche

–>      Mindestabstand 2 m

–>      Registrierungspflicht (Name, Telefonnummer und Eintrittszeit)

 

Solltet ihr noch Fragen haben, meldet Euch einfach bei uns oder kommt direkt im JUZ vorbei.

 

s’JUZ Team