4. Novelle zur 4. COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung in der außerschulischen Jugendarbeit
Ab sofort ist das Jugendzentrum zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Euch zugänglich, jedoch sind gemäß der 4. Novelle zur 4. COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung in der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit folgende Änderungen zu beachten: Indoor: –> Kleingruppenregelung max. 10 Jugendliche –> Alter max. 17 Jahre –>...