Update zu OJA & Corona – Regelungen
Mit Sonntag 12. Dezember geht der Lockdown zu Ende und die neue Verordnung wird demnächst erwartet. Auf der Website des Gesundheitsministeriums wurden bereits erste Regelungen für den Bereich der außerschulischen Jugendarbeit veröffentlicht. Damit gibt es eine erste Orientierung für die Offene Jugendarbeit ab 12.12.
„Kinder und Jugendliche:
- Zutritt ist nur mit gültigem 2,5-G-Nachweis gestattet. Bei mangelnder Verfügbarkeit von PCR-Tests sind auch Antigentests zulässig.
- Personenobergrenze: max. 25 Personen
Betreuer:innen:
- Es gilt die 3-G-Pflicht am Arbeitsort.
- Personenobergrenze: max. 4 Personen zusätzlich zu den 25 Kindern und Jugendlichen“
Betreffend einer allfälligen Maskenpflicht gibt es noch keine Informationen.
Weitere Informationen folgen!